Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige haben aus der gesetzlichen Pflegeversicherung Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Hierzu zählen z. B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel. Die Versorgung müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen. Wird der Antrag durch die Pflegekasse genehmigt, können wir Sie monatlich bis zu einer Höhe von 42 Euro (Stand 07/25) ohne Zuzahlung versorgen. Grundvoraussetzung ist, dass der Angehörige zu Hause gepflegt wird.